Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnungen (FeWo Aufnahmevertrag).

Der Begriff "FeWo-Aufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Wohnungen, Wohn-Zimmervertrag.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hauses Inselperle Juist in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 


II VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus Inselperle Juist zustande. Dem Haus steht es frei, die Wohnungsbuchung in Textform zu bestätigen.

Vertragspartner sind das Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem FeWo-Aufnahmevertrag, sofern dem Haus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen das Haus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen.

 


III LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG.

Das Haus Inselperle Juist ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Wohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarter bzw. geltenden Preise des Hauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hauses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Das Haus Inselperle Juist kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung des Hauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Wohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen des Hauses erhöht.

Rechnungen des Hauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Haus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Haus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Haus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Haus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Das Haus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hauses aufrechnen oder verrechnen.

 


IV RÜCKTRITT DES KUNDEN, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, NICHTINANSPRUCHNAHME

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Haus geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hauses in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Sofern zwischen dem Haus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Haus in Textform ausübt.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohnungen hat das Haus die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Wohnungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Wohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann das Haus die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hauses pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 


V. RÜCKTRITT DES HAUSES

Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Haus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Haus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Haus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Haus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
Höhere Gewalt oder andere vom Haus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Wohn- oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

das Haus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 


VI WOHNUNGSBEREITSTELLUNG , -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Wohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen dem Haus spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Haus aufgrund der verspäteten Räumung der Wohnungen für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Haus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 


VII HAFTUNG DES HAUSES

Das Haus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Haus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird das Haus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen haftet das Haus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Wohnungspreises, jedoch höchstens € 3.500, und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Haus- oder Wohnungssafe aufbewahrt werden. Das Haus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz für Fahrräder zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter Fahrräder oder Fahrradanhänger und deren Inhalte haftet das Haus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Haus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 


VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hauses Inselperle Juist.

Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hauses.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.